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Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft neu geregelt

Mann bedient Laptop im Wald

Im Nationalrat wurde Ende März 2024 das neue Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) verabschiedet, welches die neun unterschiedlichen Landesgesetze in einem bundesweit einheitlichen Gesetz zusammenführt. Damit ist künftig gewährleistet, dass nunmehr österreichweit einheitliche Regelungen für die land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter- und Meisterprüfungen gelten. Das neue Gesetz sieht unter anderem nachfolgende wesentliche Änderungen vor:

Befreiung von Prüfungsgebühren

Rückwirkend ab 1.1.2024 wird die Meisterprüfung für alle antretenden Kandidatinnen und Kandidaten von den Prüfungsgebühren befreit und ist damit kostenfrei. 

Meistertitel als eintragungsfähiger Titel

Der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ kann künftig auch in amtlichen Dokumenten eingetragen werden. Absolventinnen und Absolventen einer land- und forstwirtschaftlichen Meisterausbildung haben somit die Möglichkeit, den Meistertitel via Abkürzung „Mst.“ bzw. „Mst.in“ vor dem Namen zu führen.

Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“

Mit dem LFBAG 2024 wurde der neue Lehrberuf „Berufsjagdwirtschaft“ geschaffen, welcher die Qualität der Fachkräfte in diesem Bereich stärken soll.

Zuständigkeiten

Die legistische Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Für die administrative Abwicklung sowie Vollziehung des Gesetzes sind weiterhin die Lehrlings- und Fachausbildungsstellen, die in den Landes-Landwirtschaftskammern angesiedelt sind, zuständig.

Stand: 27. August 2024

Bild: ASoullife - Adobe Stock.com